Abbruch von Gebäuden

Bauverwaltung (Leitung)/Bauantragswesen Jacek Krzyzewski Elias Krines 9527 79-17, 09527 79-35 krzyzewski@knetzgau.de, krines@knetzgau.de Zimmer 6, Erdgeschoss

Bauliche Anlage – Anzeige der Beseitigung


Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Alle Informationen, das jeweilige Online-Verfahren und Formulare finden Sie im BayernPortal (>>> klick auf Logo <<<)


Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung – BayernPortal