Bauliche Anlage – Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Alle Informationen, das jeweilige Online-Verfahren und Formulare finden Sie im BayernPortal (>>> klick auf Logo <<<)
