Auskunft aus dem Melderegister
Wenn Sie in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen.
Sie haben die Wahl zwischen einer elektronischen Meldebescheinigung ohne Unterschrift und Dienstsiegel, die Sie nach Abschluss der Beantragung direkt als PDF herunterladen können, oder einer schriftlichen Meldebescheinigung mit Unterschrift und Dienstsiegel, die Ihnen per Post zugesandt wird.
Die elektronische Meldebescheinigung ist gebührenfrei. Für die schriftliche Meldebescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 5,00 € an.
In folgenden Fällen ist leider nur eine persönliche Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde möglich:
- Sie benötigen eine Meldebescheinigung für einen früheren Wohnsitz.
- Sie benötigen eine Meldebescheinigung zur Vorlage im Ausland bzw. bei einer ausländischen Behörde mit Übersetzungshilfe.
- Sie möchten die Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen. Dies ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Auskünfte aus dem Melderegister werden nur an die entsprechende Person selbst ausgegeben.
Die Meldebescheinigung können Sie hier online anfordern >>> klick <<<.
Auskünfte an Dritte (einfache Melderegisterauskunft) werden nur auf Antrag erteilt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Der Gebührensatz liegt derzeit bei 10,00 €.
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie hier online beantragen!
Diese enthält Auskunft über Vornamen, Nachnamen, Doktorgrad und Anschrift.