Bauanträge

Bauverwaltung (Leitung)/Bauantragswesen Jacek Krzyzewski Elias Krines 9527 79-17, 09527 79-35 krzyzewski@knetzgau.de, krines@knetzgau.de Zimmer 6, Erdgeschoss

Bauantrag online

Sie haben schon einen Bauplatz oder ein geeignetes Baugrundstück und wollen eine Baugenehmigung beantragen?

Dann können Sie ihren

 

Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.

Hier geht es zum Online-Verfahren bzw. zum Formular für die Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften.