Einwohnermeldeamt – Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Ausweises/Passes für Kinder
Das Kind muss grundsätzlich bei Antragstellung anwesend sein.
Das Kind muss für alle Dokumente ab dem 10. Lebensjahr selbständig den Antrag im Einwohnermeldeamt unterschreiben!
Beim Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses werden von Kindern ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst!
Bei der Beantragung ist die Vorsprache mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich!
Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes nur gemeinsam handeln.
Daher ist die Elternbescheinigung grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils (Elternbescheinigung oder formlose Erklärung) und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Ist ein Elternteil nicht in der Lage, die Elternbescheinigung zu unterschreiben, ist dessen schriftliche Zustimmung beizufügen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen.
Ist ein Elternteil allein berechtigt, das Sorgerecht für das Kind auszuüben, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (z.B. durch Bescheinigung des Jugendamtes – Negativbescheinigung).
Mitzubringende Unterlagen:
– Geburtsurkunde
– ggf. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass
– ein aktuelles biometrisches Passbild
– Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
– ggf. Sorgerechtsnachweis (Sorgerechtsbeschluss) bei nur einem Sorgeberechtigten
Das Formular für die Zustimmungserklärung können Sie hier herunterladen >>> klick <<<