Fischereischein

Einwohnermeldeamt, Passamt, Renten, Friedhöfe Andrea Horn Susanne Ort 09527 79-19, 09527 79-18 einwohnermeldeamt@knetzgau.de Zimmer 4 & 5, Erdgeschoss

Fischereischein

Der Fischereischein erlaubt dem Inhaber, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Wenn Sie in Knetzgau den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Das Formular zur Beantragung des Fischereischeins können Sie hier >>> klick <<< herunterladen.

 

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.

Vorzulegende Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen