Friedhofswesen
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Gemeindeverwaltung Knetzgau anzumelden.
Je nach Wunsch wird Ihnen ein entsprechendes Grab oder Urnengrab zugeteilt.
Die gültigen Satzungen über die Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Knetzgau finden sie hier >>> klick <<<