Gewerberegisterauskunft

Einwohnermeldeamt, Passamt, Renten, Friedhöfe Andrea Horn Susanne Ort 09527 79-19, 09527 79-18 einwohnermeldeamt@knetzgau.de Zimmer 4 & 5, Erdgeschoss

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Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbständigen Zweigstelle.

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.

Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

Das Gewerberegister mit den Grunddaten der Gewerbetreibenden wird z.T. von Gemeinden auch im Internet zur Verfügung gestellt. Diese Grunddaten werden z.T. auch in einem Branchenverzeichnis oder Branchenbuch, einem nach Branchen geordneten Verzeichnis von Unternehmen, veröffentlicht.

 

Das Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister . Während das Gewerberegister ein von der Gemeinde Knetzgau geführtes Verzeichnis über die im Gemeindegebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.