Schankerlaubnis
Änderung vorübergehende Gaststättenerlaubnisse nach § 12 GastG für Vereinsfeste
Ab dem 01.06.2025 wird das Verfahren für Gestattungen nach § 12 des Gaststättengesetzes deutlich vereinfacht.
Künftig kann die Gemeinde, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides verzichten. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben, da kein nennenswerter Verwaltungsaufwand entsteht.
Um den Kommunen und den Antragstellern die digitale Abwicklung zu erleichtern, wird nunmehr die Antragstellung in Textform zugelassen. Damit ist die Antragstellung mit einfacher E-Mail möglich. Eine Entscheidung über einen Antrag, der in Textform übermittelt wurde, kann seitens der Gemeinde ebenfalls in Textform erfolgen.
Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt damit künftig, dass die Gestattung als erteilt gilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keine Notwendigkeit einer vertieften Zuverlässigkeitsprüfung sieht.
Leitfaden zur Durchführung von Vereinsfeiern/Vereinsfesten
Die Bayerische Staatskanzlei hat einen Leitfaden zur Durchführung von Vereinsfeiern veröffentlicht.
Der Leitfaden beinhaltet die wichtigsten Fragestellungen bei der Ausrichtung einer Vereinsfeier/einem Vereinsfest in bürgernaher Sprache. Er soll den Vereinen helfen, die Planung und Organisation von Festen zu erleichtern.
Der Leitfaden kann online unter www.bayern.de/vereinsfeiern bestellt oder heruntergeladen werden.