Verkehrsrecht – Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund
Bauverwaltung (Leitung)/Bauantragswesen
Jacek Krzyzewski
Elias Krines
9527 79-17, 09527 79-35
krzyzewski@knetzgau.de, krines@knetzgau.de
Zimmer 6, Erdgeschoss
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
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