Verkehrsrecht – Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Bauverwaltung (Leitung)/Bauantragswesen Jacek Krzyzewski Elias Krines 9527 79-17, 09527 79-35 krzyzewski@knetzgau.de, krines@knetzgau.de Zimmer 6, Erdgeschoss

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

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